Wir freuen uns auf Ihren Anruf: 0892608806|info@malerbetrieb-schume.de
FAQ2024-03-05T16:44:30+01:00
Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen…und die Antworten vom Malerbetrieb Schume

Muss ich während der Renovierung anwesend sein?2024-02-02T14:22:23+01:00

Nun… da wir ein sehr renommierter Betrieb sind, und seit über 34 Jahren in München beste Referenzen haben,

vertrauen uns manche Kunden derart dass sie während der Renovierung in den Urlaub fahren…

Sie müssen also nicht da sein und kommen in Ihre frisch renovierte Wohnung zurück.

Wir wissen um das Vertrauen, das uns dabei entgegen gebracht wird, und respektieren Ihre Privatsphäre ebenso wie Ihr Eigentum.

Wer räumt denn die Möbel und Einrichtung beiseite?2024-03-05T13:49:58+01:00

Malerfirma Schume schützt Ihre Möbel und Einrichtung

So wie Sie es wünschen!

Sie können Kosten sparen in dem Sie selbst die Bilder abhängen, Regale leer räumen, etc.

Große Möbel wie Schränke verschiebt natürlich das Team vom Malerbetrieb Schume wenn nötig.

Wir bieten Ihnen aber auch einen Komplettservice an,

dabei Fotografieren wir z.B. Ihr Bücherregal und räumen es, nachdem alles frisch gestrichen ist,

anhand der Fotos wieder so ein wie es war.

Viele Kunden nutzen die Gelegenheit um endlich wieder auszumisten und auszusortieren.

Fragen Sie uns einfach wir beraten Sie gerne!

Verwenden Sie umweltfreundliche Materialien?2024-02-02T13:36:32+01:00

Wir verwenden ausschließlich hochwertige und umweltfreundliche Materialien.

Bevorzugt mineralische ( Silikat und Sol-Silikat ) Decken- Wand- und Fassadenfarben, aber auch Kalk, Lehm, etc.

Bei Dispersionsfarben verwenden wir nur zertifizierte und geprüfte Werkstoffe.

Wir achten sehr auf unsere Umwelt und sind deshalb auch schon viele Jahre freiwilliges Mitglied im Umweltpakt Bayern

Kann ich 20% Steuerabzug beantragen wenn ich Sie beauftrage?2024-02-02T16:04:12+01:00

Mit unserer Rechnung reduziert sich lt.§ 35a

die Einkommensteuer des Kunden um 20 Prozent, bis zu 1.200 Euro im Jahr.

Berechtigt für den Steuerabzug sind beispielsweise auch Maler & Lackierarbeiten.

Unsere Rechnungen entsprechen selbstverständlich den Vorraussetzungen.

§ 35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater!

Das lohnt sich!

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